head
bild_download

Freistellungsbescheinigung

Mit dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe wurde eine Steuerabzug zur Sicherung von Steueransprüchen bei Bauleistungen eingeführt.

Die Freistellungsbescheinigung dient hierbei als Bescheinigung des Finanzamtes für zuverlässige Firmen.
Wenn keine Freistellungsbescheinigung vorliegt,
ist der Auftraggeber verpflichtet 15% der Rechnungssumme direkt an das Finanzamt abzuführen und nicht an den Auftragnehmer auszuzahlen.
Bei Vorlage einer solchen Bescheinigung ist dies nicht nötig.

Unsere Freistellungsbescheinigung steht Ihnen hier zum Download bereit.